🇲🇭 Marshallinseln:Schwerpunkte bei Unternehmensgründung/Offshore-Registrierung
Nichtansässige inländische Unternehmen (NRDC) auf den Marshallinseln sind im Allgemeinen von der lokalen Besteuerung auf ausländische Einkünfte befreit und werden schnell gegründet, häufig für Schiffsregistrierungen und Holdings verwendet. Gemäß den Wirtschaftssubstanzregeln (2018, 2019 in Kraft) müssen Entitäten, die relevante Aktivitäten ausüben, jährlich die wirtschaftliche Substanz melden. Es gelten auch UBO- und Informationsaustauschanforderungen. Die Regeln können angepasst werden; bitte orientieren Sie sich an den neuesten offiziellen Bekanntmachungen (IRI Unternehmensregister).
| Häufige Unternehmensformen | Nichtansässige inländische Unternehmen (NRDC) / LLC. |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | Einkünfte aus dem Ausland sind in der Regel von der lokalen Besteuerung befreit (0 %). |
| Gründungskosten (übersichtlich) | Etwa US$1.000–US$2.000 |
| Jährliche Erhaltung | Jahresgebühr, registrierter Bevollmächtigter; muss jährliche wirtschaftliche Substanzmeldung abgeben (sofern zutreffend). |
| Substanz-/Deklarationsanforderungen | Wirtschaftliche Substanz (relevante Aktivitäten), UBO, CRS; Online-Einreichung des Substanzberichts. |
| Geeigneter Zweck | Schiffsregistrierung, Holding, Vermögensverwaltung |
| Bankkontoeröffnung | Die Kontoeröffnung im Ausland wird strenger und erfordert umfassende KYC. |
| Aktuelle Änderungen | Regeln zur wirtschaftlichen Substanz in Kraft, jährliche Substanzberichterstattungspflicht. |
Wichtige Überlegungen
- Für Unternehmen, die in den Bereichen Holding, Finanzierung, IP, Schifffahrt usw. tätig sind, müssen die Anforderungen an die Geschäftsführung, Angemessenheit und CIGA-Tests erfüllt und gemeldet werden.
- Versäumnis der fristgerechten Meldung der wirtschaftlichen Substanz kann zu Geldstrafen oder zur Streichung der Registrierung führen.
- Die CFC-/Substanzbesteuerungsregeln des Heimatlandes können weiterhin gelten; es sollte nicht als vollständige Steuerbefreiung betrachtet werden.
Allgemeiner Prozess
- Ein NRDC oder LLC über einen autorisierten Vertreter von IRI gründen.
- UBO registrieren und prüfen, ob wirtschaftliche Substanz erforderlich ist.
- Jährliche Meldung der wirtschaftlichen Substanz im IRI Online-System (sofern zutreffend).
- Jährlich die Jahresgebühr zahlen und den registrierten Vertreter aufrechterhalten.
Häufige Fragen
Dienen Marshallinseln Unternehmen ausschließlich der Schiffsregistrierung?
Die Marshallinseln sind bekannt für die Schiffsregistrierung, jedoch wird NRDC auch häufig für Holding- und Vermögensverwaltungen verwendet; die Compliance- und Substanzanforderungen variieren je nach Verwendungszweck und sollten fallweise bewertet werden.
Müssen Unternehmen auf den Marshallinseln eine wirtschaftliche Substanz melden?
Einrichtungen, die in verwandten Aktivitäten tätig sind, müssen jährlich einen Bericht über die wirtschaftliche Substanz einreichen; die Beurteilung des rein passiven Besitzes muss gemäß den IRI-Regeln erfolgen, andernfalls kann eine Strafe verhängt werden.
Offizielle Quellen:Registry der Republik der Marshallinseln (IRI) · Datendatum:2026-06。Diese Seite bietet eine neutrale Zusammenstellung öffentlicher Informationen, dient nur zur Referenz und ist nichtSteuern/RechtEmpfehlung; die Programme basieren auf den neuesten offiziellen Bekanntmachungen.