Was sind die Steuer-„schwarzen Listen“ der EU, OECD und FATF? Sollte man sie bei der Wahl eines Offshore-Registrierungsorts vermeiden?
Bei der Wahl eines Offshore-Registrierungsorts wird oft gefragt, ob man auf eine „schwarze Liste“ stößt. Tatsächlich gibt es drei verschiedene Listen: die EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen, die Transparenz-Peer-Reviews des OECD Global Forums und die FATF-Liste hoher Geldwäscherisiken. Sie haben unterschiedliche Zwecke und Aktualisierungsfrequenzen. Eine Listung bedeutet nicht, dass keine Gesellschaft gegründet werden kann, aber sie erhöht deutlich die Schwierigkeit der Kontoeröffnung sowie die Reputations- und Compliance-Kosten. Bei der Standortwahl sollten die „aktuellen“ offiziellen Listen geprüft werden, nicht nur die Steuersätze. Im Folgenden werden die einzelnen Listen erläutert und offizielle Nachschlagequellen angegeben.
Zuerst unterscheiden: Die drei „Listen“ haben unterschiedliche Zwecke
Die allgemein als Offshore-„schwarze Liste“ bezeichnete Liste vermischt oft drei Quellen mit unterschiedlichen Institutionen und Zwecken. Die EU-Liste der nicht kooperativen Steuerjurisdiktionen zielt auf Steuerverwaltung (Transparenz, faire Besteuerung, BEPS-Teilnahme) ab; das OECD Global Forum bewertet den Informationsaustausch und die Transparenz (Schwerpunkt auf „Informationstransparenz“, nicht auf Bestrafung); die FATF-Liste bewertet Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungsrisiken und wirkt sich direkt auf die Bankenprüfung aus. Wenn Sie hören, dass „eine Jurisdiktion auf der schwarzen Liste steht“, prüfen Sie zuerst, um welche Liste es sich handelt, um die Auswirkungen richtig einschätzen zu können.
EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen (Anhang I und Anhang II)
Der EU-Rat führt zwei Listen: Anhang I (allgemein als „schwarze Liste“ bezeichnet, Jurisdiktionen, die als nicht kooperativ eingestuft werden) und Anhang II (allgemein als „graue Liste“ bezeichnet, Jurisdiktionen, die Reformen zugesagt haben und unter verstärkter Überwachung stehen). Die Liste wird grundsätzlich zweimal jährlich aktualisiert (in der Regel im Februar und Oktober). Eine Aufnahme in Anhang I kann Abwehrmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten auslösen, wie z. B. verstärkte Quellensteuer, Einschränkungen des Kostenabzugs, verschärfte Meldepflichten usw. Die Listeninhalte ändern sich mit den Reformfortschritten der Jurisdiktionen; maßgeblich ist die aktuelle Bekanntmachung des EU-Rats.
Herkunft:EU-Rat — EU-Liste nicht kooperativer Jurisdiktionen
OECD: Peer Reviews zur Transparenz, Schwerpunkt auf „Informationstransparenz“
Das OECD Global Forum bewertet die „steuerliche Transparenz und den Informationsaustausch“ von Jurisdiktionen durch Peer Reviews (z. B. Compliant/Largely Compliant/Partially Compliant/Non-Compliant) und fördert die Umsetzung des Common Reporting Standard (CRS). Zudem prüft es schädliche Steuerpraktiken (BEPS-Aktionspunkt 5). Es handelt sich eher um eine Bewertungs- und Überwachungsinstanz als um eine reine Strafliste – eine Jurisdiktion kann bei der OECD gut bewertet sein, aber aus anderen Gründen auf der EU- oder FATF-Liste erscheinen; die drei Listen stimmen nicht vollständig überein.
Herkunft:OECD — Global Forum über Transparenz
FATF-Geldwäschebekämpfungsliste: Direkte Auswirkungen auf die Kontoeröffnung
Die FATF veröffentlicht die Liste der „Hochrisikojurisdiktionen, zu denen Maßnahmen aufgefordert werden“ (allgemein als schwarze Liste bezeichnet) und die Liste der „Jurisdiktionen unter verstärkter Überwachung“ (allgemein als graue Liste bezeichnet). Diese Listen beeinflussen die Sorgfaltspflicht (KYC/AML) von Banken weltweit: Wenn der Registrierungsort oder die Gelder mit einer gelisteten Jurisdiktion in Verbindung stehen, verschärfen Banken oft die Prüfung, fordern mehr Dokumente an oder lehnen die Kontoeröffnung ab. In der Praxis wirkt sich die FATF-Liste oft früher aus als Steuerlisten, da sie direkt die Kontoeröffnung und den Geldfluss betrifft.
Herkunft:FATF — Hochriskante und andere überwachte Jurisdiktionen
Praktische Bedeutung für die Wahl des Registrierungsorts: Gelistet ≠ unbrauchbar
Eine Listung bedeutet nicht, dass in der Jurisdiktion keine Gesellschaft gegründet werden kann, aber in der Regel sind Kontoeröffnungen schwieriger, Compliance- und Reputationskosten höher und das Risiko politischer Änderungen größer. Wichtig ist auch, dass sich die Listen ändern – viele Offshore-Jurisdiktionen wurden auf die graue Liste gesetzt und nach Reformen wieder gestrichen. Daher sollte man sich nicht auf eine alte Liste verlassen. Bei der Standortwahl sollten „aktuelle Listung“ zusammen mit „Informationstransparenz, Kontoeröffnungsmöglichkeit und Substanzanforderungen“ bewertet werden, nicht nur die Steuersätze.
Wie man selbst prüft, ob eine Jurisdiktion gelistet ist
Drei offizielle Nachschlagequellen: ① Auf der Seite des EU-Rats „EU-Liste nicht kooperativer Jurisdiktionen“ die aktuellen Listen in Anhang I/II prüfen; ② Auf der Website des OECD Global Forums die Transparenzbewertung und den CRS-Umsetzungsstatus der Jurisdiktion prüfen; ③ Auf der FATF-Website die aktuelle Liste der „Hochriskanten und überwachten Jurisdiktionen“ prüfen. Diese getrennt prüfen, vergleichen und auf Aktualisierungsdaten achten. Diese Website bietet eine neutrale Zusammenstellung öffentlicher Daten, bewertet keine einzelnen Jurisdiktionen; maßgeblich sind die offiziellen aktuellen Bekanntmachungen der genannten Institutionen.
Häufige Fragen
Muss man bei der Gründung einer Offshore-Gesellschaft unbedingt Länder auf der „schwarzen Liste“ vermeiden?
Nicht absolut unbrauchbar, aber die Kosten sollten abgewogen werden. Gelistete Jurisdiktionen haben oft schwierigere Kontoeröffnungen, höhere Compliance- und Reputationskosten sowie ein höheres Risiko politischer Änderungen. Es wird empfohlen, „aktuelle Listung, Informationstransparenz, Kontoeröffnungsmöglichkeit und Substanzanforderungen“ gemeinsam zu bewerten, nicht nur die Steuersätze zu vergleichen.
Wie oft wird die EU-Steuer-Schwarze Liste aktualisiert? Wo kann man sie einsehen?
Die Liste des EU-Rats wird grundsätzlich zweimal jährlich aktualisiert (in der Regel im Februar und Oktober) und umfasst Anhang I (schwarze Liste) und Anhang II (graue Liste). Die aktuellen Inhalte und Aktualisierungsdaten können auf der offiziellen Seite des EU-Rats „EU-Liste nicht kooperativer Jurisdiktionen“ eingesehen werden.
Sind die Cayman Islands und die BVI derzeit auf der schwarzen Liste?
Die Listen ändern sich mit den Reformfortschritten der Jurisdiktionen. Einige Offshore-Jurisdiktionen wurden auf die graue Liste gesetzt und nach Reformen wieder gestrichen. Daher sollte man sich nicht auf veraltete Informationen verlassen. Maßgeblich sind die „aktuellen“ Listen der drei offiziellen Quellen: EU-Rat, OECD, FATF.
Sind die EU-Liste und die Listen der OECD und FATF identisch?
Nein, sie sind unterschiedlich. Die EU zielt auf Steuerverwaltung ab, die OECD bewertet Transparenz und Informationsaustausch, die FATF bewertet Geldwäscherisiken. Die Institutionen und Kriterien sind unterschiedlich, daher stimmen die Ergebnisse nicht vollständig überein. Eine Jurisdiktion kann auf einer Liste stehen, aber nicht auf einer anderen; getrennt prüfen.
Kann eine in einer gelisteten Jurisdiktion gegründete Gesellschaft noch ein Konto eröffnen und operieren?
Nicht unbedingt unmöglich, aber schwieriger. Insbesondere die FATF-Liste wirkt sich direkt auf die Sorgfaltspflicht der Banken aus, was zu strengeren Prüfungen, mehr Dokumentenanforderungen oder Ablehnungen der Kontoeröffnung führen kann. In der Praxis beeinflusst die FATF-Liste Ihre Kontoeröffnung und Geldflüsse oft früher als Steuerlisten.
Wie prüft man selbst, ob eine Jurisdiktion gelistet ist?
Drei offizielle Nachschlagequellen: ① EU-Rat „EU-Liste nicht kooperativer Jurisdiktionen“ ② OECD Global Forum Transparenzbewertungen ③ FATF „Hochriskante und überwachte Jurisdiktionen“. Diese getrennt prüfen, vergleichen und auf Aktualisierungsdaten achten.
Offizielle Datenquelle
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