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Neutrale Vergleich von Unternehmensgründung und Offshore-Registrierung

Wird man in Taiwan besteuert, wenn man von Taiwan aus ein ausländisches Unternehmen fernsteuert? Betriebsstätte (feste Geschäftseinrichtung, Geschäftsvermittler) auf einen Blick

Direkte Antwort: Ja, möglich, und dies ist ein anderes Steuerrisiko als der „Steuerwohnsitz des Unternehmens (PEM)“. Selbst wenn Ihr Unternehmen kein taiwanischer Steuerinländer ist, kann es in Taiwan besteuert werden, wenn es dort als „Betriebsstätte“ gilt – gemäß § 10 Einkommensteuergesetz, d. h. wenn es in Taiwan eine „feste Geschäftseinrichtung“ (z. B. Büro, Verwaltungssitz) oder einen „Geschäftsvermittler“ (der in Taiwan regelmäßig Verträge abschließt, Aufträge annimmt oder Waren bereitstellt) hat –, und zwar für seine taiwanischen Einkünfte, die dann buchhalterisch zu erfassen und zu versteuern sind. Wenn Sie von Taiwan aus ein ausländisches Unternehmen fernsteuern, sollten Sie diese Grenzen vorab klären. Nachfolgend eine Zusammenfassung gemäß Einkommensteuergesetz; der Einzelfall wird von der Steuerbehörde beurteilt.

Zunächst unterscheiden: Betriebsstätte (PE) und Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (PEM) sind nicht dasselbe

Beide werden oft verwechselt, stellen jedoch unterschiedliche Fragen: ① PEM (Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung) entscheidet, ob das gesamte Unternehmen taiwanischer Steuerinländer ist; wenn ja, kann das Welteinkommen in Taiwan besteuert werden (siehe „Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung PEM“ auf dieser Website); ② Die Betriebsstätte (PE) hingegen betrifft die Frage, ob ein ausländisches Unternehmen, selbst wenn es kein taiwanischer Steuerinländer ist, seine taiwanischen Einkünfte in Taiwan versteuern muss, weil es dort eine „steuerpflichtige Anlaufstelle“ hat. Das eine betrifft den „Steuerstatus des gesamten Unternehmens“, das andere die „Frage, ob es in Taiwan eine steuerpflichtige Anlaufstelle gibt“. Beide Linien sind getrennt zu bewerten, können aber auch gleichzeitig bestehen.

Herkunft:Nationale Gesetzesdatenbank — Einkommensteuergesetz (§ 10)

Was zählt als „feste Geschäftseinrichtung“: Definition gemäß § 10 Einkommensteuergesetz

Gemäß § 10 Einkommensteuergesetz bezeichnet „feste Geschäftseinrichtung“ einen festen Ort, an dem ein Unternehmen betrieben wird, einschließlich Verwaltungssitz, Zweigniederlassung, Büro, Fabrik, Arbeitsstätte, Lagerhaus, Bergwerk und Baustelle. Das heißt, wenn Ihr ausländisches Unternehmen in Taiwan einen festen Ort hat, der tatsächlich für den Geschäftsbetrieb genutzt wird, kann dies als feste Geschäftseinrichtung angesehen werden; reine Lagerhäuser für den Einkauf oder die Wartung von Waren fallen in der Regel nicht darunter. Die endgültige Beurteilung erfolgt von Fall zu Fall durch die Steuerbehörde.

Herkunft:Nationale Gesetzesdatenbank — Einkommensteuergesetz (§ 10)

Was zählt als „Geschäftsvermittler“: Vertragsabschluss, Auftragsannahme, Warenbereitstellung im Auftrag

Selbst ohne feste Einrichtung kann ein „Geschäftsvermittler“ in Taiwan eine Betriebsstätte begründen. Gemäß § 10 Einkommensteuergesetz ist ein Geschäftsvermittler eine Person, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt: ① Regelmäßig im Namen des Unternehmens Verhandlungen führt und Verträge abschließt; ② Regelmäßig Waren für das Unternehmen lagert und ausliefert; ③ Regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen annimmt. Wenn Sie oder jemand in Taiwan regelmäßig im Namen des ausländischen Unternehmens Verträge abschließt oder Aufträge annimmt, sollten Sie prüfen, ob diese Definition erfüllt ist.

Herkunft:Steuerbehörde des Finanzministeriums — § 10 Einkommensteuergesetz

Fernarbeit von zu Hause: Wird eine Betriebsstätte begründet?

Dies ist die wichtigste Frage für Fernunternehmer: Wenn Sie von zu Hause in Taiwan aus mit einem Laptop ein ausländisches Unternehmen betreiben, gilt dies als feste Geschäftseinrichtung oder Geschäftsvermittler in Taiwan? Die Antwort hängt von den Tatsachen ab – ob es einen festen Ort gibt, den Sie „dauerhaft nutzen und in dem Sie tatsächlich Geschäfte betreiben“, ob Sie in Taiwan regelmäßig im Namen des Unternehmens Verträge abschließen oder Aufträge annehmen usw. Diese Beurteilung ist stark einzelfallabhängig, und das PEM-Risiko (Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung) besteht oft gleichzeitig. Vor der tatsächlichen Geschäftsaufnahme wird empfohlen, für den persönlichen Fall einen auf grenzüberschreitende Steuerfragen spezialisierten Fachmann zu konsultieren und die internationalen Standards der OECD-Betriebsstätte (Musterabkommen Artikel 5) zu berücksichtigen.

Herkunft:OECD — Musterabkommen (Betriebsstätte, Artikel 5)

Was passiert, wenn eine Betriebsstätte anerkannt wird: Besteuerung der taiwanischen Einkünfte, Steuererklärung mit Buchführung

Gemäß dem Einkommensteuergesetz muss ein ausländisches Unternehmen mit fester Geschäftseinrichtung oder Geschäftsvermittler in Taiwan seine taiwanischen Einkünfte buchhalterisch erfassen, eine Steuererklärung einreichen und Steuern zahlen; hat es nur einen Geschäftsvermittler, aber keine feste Einrichtung, reicht der Vermittler die Erklärung ein; hat es weder noch, werden die Steuern in der Regel vom Zahlungspflichtigen an der Quelle einbehalten. Das Vorhandensein einer Betriebsstätte beeinflusst also direkt, ob man eine „Steuererklärung mit Buchführung“ oder einen „Quellensteuerabzug“ durchführt, was erhebliche Auswirkungen auf Steuerlast und Compliance-Kosten hat.

Herkunft:Nationale Gesetzesdatenbank — Einkommensteuergesetz (§ 10)

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsstätte (PE) und PEM (Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung)?

PEM entscheidet, ob das gesamte Unternehmen als taiwanischer Steuerinländer gilt (dann kann das Welteinkommen in Taiwan besteuert werden); eine Betriebsstätte hingegen bedeutet, dass selbst wenn das Unternehmen kein taiwanischer Steuerinländer ist, seine taiwanischen Einkünfte dennoch in Taiwan besteuert werden können, sofern es in Taiwan eine feste Geschäftseinrichtung oder einen Geschäftsvermittler als steuerpflichtige Anlaufstelle hat. Beides sind unterschiedliche Steuerrisiken, die getrennt zu bewerten sind, aber auch gleichzeitig bestehen können.

Wenn ich in Taiwan bin und ein ausländisches Unternehmen mit meinem Laptop fernsteuere, werde ich dann in Taiwan besteuert?

Möglich, abhängig davon, ob eine „feste Geschäftseinrichtung“ oder ein „Geschäftsvermittler“ vorliegt, sowie von der PEM-Beurteilung. Diese Beurteilung ist stark einzelfallabhängig (ob ein dauerhaft genutzter, tatsächlich geschäftlich genutzter fester Ort vorhanden ist, ob in Taiwan regelmäßig Verträge abgeschlossen oder Aufträge angenommen werden usw.). Es wird empfohlen, für den persönlichen Fall einen auf grenzüberschreitende Steuerfragen spezialisierten Fachmann zu konsultieren.

Was zählt als „feste Geschäftseinrichtung“?

Gemäß § 10 Einkommensteuergesetz bezeichnet dies einen festen Ort für den Geschäftsbetrieb, einschließlich Verwaltungssitz, Zweigniederlassung, Büro, Fabrik, Arbeitsstätte, Lagerhaus, Bergwerk und Baustelle; reine Lagerhäuser für den Einkauf oder die Wartung von Waren zählen in der Regel nicht. Die tatsächliche Beurteilung erfolgt von Fall zu Fall durch die Steuerbehörde.

Wann gilt man als „Geschäftsvermittler“?

Gemäß § 10 Einkommensteuergesetz liegt ein Geschäftsvermittler vor, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: ① Regelmäßig im Namen des Unternehmens Verhandlungen führt und Verträge abschließt; ② Regelmäßig Waren für das Unternehmen lagert und ausliefert; ③ Regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen annimmt. Wenn jemand in Taiwan regelmäßig im Namen des ausländischen Unternehmens Verträge abschließt oder Aufträge annimmt, ist Vorsicht geboten.

Wie muss man Steuern zahlen, wenn eine Betriebsstätte anerkannt wird?

Ein ausländisches Unternehmen mit fester Geschäftseinrichtung oder Geschäftsvermittler in Taiwan muss seine taiwanischen Einkünfte buchhalterisch erfassen, eine Steuererklärung einreichen und Steuern zahlen; hat es nur einen Vermittler, aber keine feste Einrichtung, reicht der Vermittler die Erklärung ein; hat es weder noch, werden die Steuern in der Regel vom Zahlungspflichtigen an der Quelle einbehalten. Das Vorhandensein einer Betriebsstätte beeinflusst direkt die Art der Steuererklärung und die Steuerlast.

Ist dies dasselbe wie die Hinzurechnungsbesteuerung (CFC)?

Nein. CFC ist ein System, bei dem Taiwan die Gewinne einer von einer natürlichen Person oder einem Unternehmen beherrschten ausländischen Gesellschaft in einem Niedrigsteuergebiet als ausgeschüttet betrachtet und besteuert (siehe „Taiwan CFC“ auf dieser Website); die Betriebsstätte hingegen betrifft die Frage, ob ein ausländisches Unternehmen in Taiwan eine steuerpflichtige Anlaufstelle hat. Beide können gleichzeitig relevant sein; eine gemeinsame Bewertung wird empfohlen.

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