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🇼🇸 Samoa

Für samoanische International Companies (International Company) gilt für ausländische Einkünfte derzeit weiterhin ein effektiver Steuersatz von 0 %; nach der im Januar 2026 verabschiedeten Gesetzesänderung zur Abschaffung der Steuerbefreiung wird jedoch ab dem 1. Januar 2028 das Territorialprinzip eingeführt, und auf Einkünfte mit Quellen in Samoa findet ein Körperschaftsteuersatz von 27 % Anwendung. Samoa wurde am 17. Februar 2026 von der EU-Liste der nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete gestrichen (weiterhin auf der Liste steht „Amerikanisch-Samoa“). Taiwaner, die über eine samoanische Gesellschaft in das chinesische Festland investieren, müssen weiterhin nach den geltenden Vorschriften eine Genehmigung beim Wirtschaftsministerium einholen oder eine Anmeldung vornehmen.

Samoa Übersicht der wichtigsten Bedingungen

Häufige UnternehmensformenInternationale Gesellschaft (International Company).
KörperschaftsteuerEinkünfte mit ausländischen Quellen derzeit effektiv 0 %; ab 2028-01-01 Umstellung auf Territorialbesteuerung, Einkünfte mit Quellen in Samoa 27 %
Gründungskosten (übersichtlich)ca. 500–1.500 US$
Jährliche ErhaltungJahresgebühr, registrierter Bevollmächtigter, registrierte Adresse.
Substanz-/DeklarationsanforderungenUBO, CRS; reine Holdinggesellschaften unterliegen in der Regel keinen eigenständigen Substanzanforderungen; das Territorialprinzip wird eingeführt
Geeigneter ZweckHolding, Vermögensverwaltung
BankkontoeröffnungDie Kontoeröffnung im Ausland wird strenger und erfordert umfassende KYC.
Aktuelle Änderungen2026-01: Verabschiedung der Gesetzesänderung zur Abschaffung der Steuerbefreiung (ab 2028-01-01 Territorialbesteuerung); 2026-02-17: Streichung von der EU-Liste der nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete

Samoa Wichtige Überlegungen

Was wurde durch die samoanische Gesetzesänderung 2026 geändert? Was ändert sich vor und nach 2028?

Die Samoa International Finance Authority (SIFA) bestätigte in einer Pressemitteilung vom 18. Februar 2026, dass der Miscellaneous (Removal of Tax Exemption for International Companies) Amendment Act 2026 im Januar 2026 verabschiedet wurde; der Samoa Observer berichtete am 17. Dezember 2025 über den Gesetzentwurf und wies darauf hin, dass die Neuregelung eine Übergangsphase vorsieht und 2028 vollständig umgesetzt wird, wobei für International Companies dasselbe Steuersystem wie für lokale Unternehmen gelten soll.

Nach den von der samoanischen Steuerbehörde (Ministry of Revenue) veröffentlichten Steuersätzen beträgt die Körperschaftsteuer 27 %. Die von Registrierungsagenten zusammengefasste Neuregelung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2028 für International Companies auf Einkünfte mit Quellen in Samoa 27 % und auf ausländische Einkünfte weiterhin ein effektiver Steuersatz von 0 % Anwendung finden. Übergangsdetails (Meldeformate, Regelungen für bestehende Gesellschaften) richten sich nach den neuesten Bekanntmachungen der SIFA.

Herkunft: SIFA-Pressemitteilung (2026-02-18): Samoa Welcomes Removal from the European Union Tax Blacklist

Müssen Taiwaner, die über eine samoanische Gesellschaft in das chinesische Festland investieren, dies beim Wirtschaftsministerium anmelden?

Ja. Nach Artikel 3 Absatz 2 der Vorschriften zur Genehmigung von Investitionen oder technischer Zusammenarbeit im Gebiet des chinesischen Festlands liegt eine „Investition im Festlandsgebiet“ vor, wenn Taiwaner unmittelbar oder mittelbar in eine Gesellschaft in einem Drittgebiet (z. B. eine samoanische International Company) investieren und in dieser Gesellschaft als Direktor, Aufsichtsratsmitglied, Manager oder in einer vergleichbaren Position tätig sind oder mehr als 10 % halten und diese Gesellschaft im chinesischen Festland ein Unternehmen gründet, das Kapital erhöht, Anteile erwirbt oder eine Zweigniederlassung errichtet. Wird dies mittelbar über eine samoanische Gesellschaft durchgeführt, entfällt diese Verpflichtung nicht.

Verfahrensrechtlich (Art. 6, 8 und 10 derselben Vorschriften): Grundsätzlich ist vorab eine Genehmigung beim Wirtschaftsministerium einzuholen; liegt der kumulierte Investitionsbetrag des Einzelfalls unter dem vom Wirtschaftsministerium bekannt gegebenen Schwellenwert, kann stattdessen eine Anmeldung erfolgen, die innerhalb von 6 Monaten nach Umsetzung vorzunehmen ist; werden später Kapital oder Gewinne der Festlandinvestition zurücküberwiesen, ist dies innerhalb von 1 Monat nach der Rücküberweisung zu melden.

Bei fehlender Genehmigung oder Anmeldung kann nach Artikel 86 des Gesetzes über die Beziehungen zwischen den Völkern der Taiwan-Region und der Festlandregion für allgemeine Kategorien ein Bußgeld von mindestens 50.000 und höchstens 25.000.000 Neuen Taiwan-Dollar verhängt werden; zudem kann die Einstellung oder Korrektur binnen einer Frist angeordnet werden. Dieser Abschnitt wurde auf Grundlage der in der Nationalen Gesetzesdatenbank veröffentlichten Fassung dieser Vorschriften vom 2024-08-08 erstellt und am 2026-09-12 durch diese Website geprüft; Anmeldungsschwellen und Formulare richten sich nach den neuesten Bekanntmachungen der Investitionsprüfungsabteilung des Wirtschaftsministeriums.

Herkunft: Nationale Gesetzesdatenbank — Vorschriften zur Genehmigung von Investitionen oder technischer Zusammenarbeit im Gebiet des chinesischen Festlands

Gelten die taiwanischen CFC-Regelungen auch nach Samoas Umstellung auf das Territorialprinzip im Jahr 2028 weiter?

Sehr wahrscheinlich weiterhin. Artikel 43-3 des taiwanischen Einkommensteuergesetzes enthält zwei Definitionen für „Länder oder Gebiete mit niedriger Besteuerung“: Der Körperschaftsteuersatz liegt nicht über 70 % des taiwanischen Steuersatzes (d. h. 14 %), oder es werden „ausschließlich inländische Einkünfte besteuert“. Die ab 2028 in Samoa geltende Territorialbesteuerung besteht darin, dass ausschließlich Einkünfte mit Quellen in Samoa mit 27 % besteuert werden, während Einkünfte mit ausländischen Quellen bei 0 % bleiben; nach der Definition des Gesetzes handelt es sich damit weiterhin um eine „Besteuerung ausschließlich inländischer Einkünfte“.

Daher müssen taiwanische Unternehmen und deren nahestehende Personen, die zusammen mindestens 50 % an einem samoanischen verbundenen Unternehmen halten oder wesentlichen Einfluss darauf ausüben, die Investmenterträge in Taiwan anteilig nach ihrer Beteiligung erfassen, selbst wenn keine Gewinnausschüttung erfolgt – es sei denn, das Unternehmen übt vor Ort eine substanzielle Geschäftstätigkeit aus oder der Jahresgewinn liegt unter der vom Finanzministerium festgelegten Schwelle; für natürliche Personen gilt zusätzlich die individuelle CFC-Regelung nach Artikel 12-1 des Gesetzes über die Mindestbesteuerung von Einkommen.

Handelt es sich um eine taiwanische Gesellschaft, die mit Genehmigung über eine samoanische Gesellschaft im Festland investiert, so gilt nach Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes über die Beziehungen zwischen den Völkern der Taiwan-Region und der Festlandregion der auf Festland-Beteiligungen entfallende Teil der Investmenterträge der samoanischen Gesellschaft als Einkünfte mit Quellen in der Festlandregion und wird in die Besteuerung einbezogen; bereits im Festland und in Drittgebieten entrichtete Einkommensteuer kann im Rahmen der Höchstgrenzen angerechnet werden. Die konkrete Anwendung richtet sich nach der Einzelfallbeurteilung durch das Finanzamt.

Herkunft: Nationale Gesetzesdatenbank — Einkommensteuergesetz Artikel 43-3 (CFC für Unternehmen, Definition der Niedrigbesteuerung)

Samoa Antragsverfahren

  1. Ein internationales Unternehmen über einen lizenzierten registrierten Vertreter gründen.
  2. UBO registrieren und Vorstand ernennen.
  3. Ein Bankkonto eröffnen und die KYC-Dokumente bereitstellen.
  4. Die Übergangsregelungen für die Territorialbesteuerung beachten und jährlich die Gebühren aufrechterhalten.

Samoa Häufige Fragen

Können samoanische International Companies weiterhin von der Steuerbefreiung profitieren? Und nach 2028?

Während der Übergangsphase gilt für ausländische Einkünfte weiterhin ein effektiver Steuersatz von 0 %; nach der im Januar 2026 verabschiedeten Gesetzesänderung wird ab dem 1. Januar 2028 die vollständige Steuerbefreiung abgeschafft und das Territorialprinzip eingeführt, sodass auf Einkünfte mit Quellen in Samoa ein Körperschaftsteuersatz von 27 % Anwendung findet, während ausländische Einkünfte bei 0 % bleiben. Bestehende Strukturen sollten die Übergangsauswirkungen frühzeitig bewerten; Details richten sich nach den neuesten Bekanntmachungen der SIFA.

Steht Samoa nicht auf der EU-Blacklist?

Nein, nicht mehr. Der Rat der Europäischen Union hat Samoa (zusammen mit Fidschi, Trinidad und Tobago) am 17. Februar 2026 von der Liste der nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete (Annex I) gestrichen. Häufig verwechselt wird Amerikanisch-Samoa (American Samoa): Es ist ein Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten und nicht mit dem unabhängigen Staat Samoa identisch; es steht nach wie vor auf dieser Liste mit insgesamt 10 Hoheitsgebieten. Die Liste wird zweimal jährlich aktualisiert; maßgeblich ist die jeweils neueste Bekanntmachung der EU.

Muss für eine Investition im chinesischen Festland über eine samoanische Gesellschaft zwingend eine Genehmigung beim Wirtschaftsministerium eingeholt werden?

Halten Taiwaner mehr als 10 % oder sind sie als Direktor, Aufsichtsratsmitglied oder Manager tätig und tätigt die samoanische Gesellschaft Investitionen im Festland, handelt es sich um eine Festlandinvestition: Grundsätzlich ist vorab eine Genehmigung einzuholen; liegt der kumulierte Einzelfallbetrag unter dem vom Wirtschaftsministerium bekannt gegebenen Schwellenwert, kann stattdessen eine Anmeldung innerhalb von 6 Monaten nach Umsetzung erfolgen; bei Verstößen kann nach Artikel 86 des Gesetzes über die Beziehungen zwischen den Völkern der Taiwan-Region und der Festlandregion ein Bußgeld von 50.000 bis 25.000.000 Neuen Taiwan-Dollar verhängt werden.

Kann eine samoanische Gesellschaft die inländischen Steuererklärungspflichten umgehen?

Nein. Auch wenn ab 2028 das Territorialprinzip gilt, erfüllt Samoa mit der „Besteuerung ausschließlich inländischer Einkünfte“ weiterhin die Definition einer niedrigen Besteuerung nach Artikel 43-3 des taiwanischen Einkommensteuergesetzes; die CFC-Regeln (kontrollierte ausländische Unternehmen) und Regeln zur wirtschaftlichen Substanzbesteuerung können weiterhin Anwendung finden. Investitionen in das chinesische Festland über Samoa erfordern weiterhin eine Genehmigung oder Anmeldung beim Wirtschaftsministerium nach den geltenden Vorschriften. Dies sollte nicht als Instrument zur Umgehung von Meldepflichten angesehen werden; eine vorherige professionelle Beratung ist ratsam.

Wie kann ich überprüfen, ob die Informationen zu Unternehmensgründung, Steuern und Compliance in diesem Hoheitsgebiet aktuell sind?

Die Steuersysteme, Jahresgebühren, wirtschaftlichen Substanzanforderungen und Meldepflichten für wirtschaftliche Eigentümer (UBO) in den einzelnen Hoheitsgebieten werden häufig geändert. Empfehlungen: ① Prüfen Sie die offiziellen Bekanntmachungen der örtlichen Handelsregister- oder Steuerbehörden (Links zu offiziellen Quellen finden Sie unten auf dieser Seite). ② Überprüfen Sie das auf dieser Seite angegebene Datum der Informationen. ③ Informieren Sie sich über die jährlichen Meldepflichten, Buchhaltungs- und Prüfungspflichten sowie die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz nach der Gründung – nicht nur über die Gründungskosten. ④ Seien Sie vorsichtig bei Aussagen von Dienstleistern, die „übertriebene Steuervorteile“ oder „keine Meldepflichten oder Compliance-Pflichten nach der Gründung“ versprechen. Ziehen Sie bei wichtigen Entscheidungen qualifizierte Steuer- oder Rechtsberater hinzu. Diese Website bietet eine neutrale Zusammenstellung öffentlicher Informationen; maßgeblich sind stets die neuesten offiziellen Bekanntmachungen.

Wo kann die offizielle Firmenregistrierung von Samoa eingesehen werden und ist sie öffentlich zugänglich?

Offizielle RegisterbehördeSamoa International Finance Authority (SIFA)
Öffentliche Einsichtnahme möglich?🔒 Kein öffentliches Online-Register (nur über Vertreter oder schriftlichen Antrag)
ErläuterungDaten von International Companies sind nicht öffentlich einsehbar; bekannt für Vertraulichkeit.
Offizielle AbfrageZur offiziellen Registerabfrage ↗

Obenstehendes ist eine Zusammenstellung öffentlicher Informationen der offiziellen Firmenregisterbehörden; die Regeln für die öffentliche Einsicht und die Offenlegung wirtschaftlichen Eigentums ändern sich häufig; bitte beachten Sie die offiziellen aktuellen Vorschriften. Siehe Vergleichstabelle der Registertransparenz nach Jurisdiktionen →

Zu Samoa wird häufig gefragt

Offizielle Quelle: Samoa

Offizielle Quellen: Samoa International Finance Authority (SIFA) · Datendatum: 2026-09-12.Diese Seite ist eine neutrale Zusammenstellung öffentlicher Daten, dient nur zur Information und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; maßgeblich sind die offiziellen Bekanntmachungen.

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