🇼🇸 Samoa:Schwerpunkte bei Unternehmensgründung/Offshore-Registrierung
Die Internationale Gesellschaft in Samoa (International Company) war langfristig von der Besteuerung ausländischer Einkünfte befreit und wird häufig für Holdings verwendet. Gemäß der Gesetzesänderung von 2026 wird die umfassende Steuerbefreiung für internationale Gesellschaften ab dem 1. Januar 2028 aufgehoben und ein Territorialsteuersystem eingeführt (Standardsteuersatz für inländische Einkünfte, ausländische Einkünfte bleiben mit einem effektiven Steuersatz von 0 % belegt). Samoa wurde 2026 von der EU-Liste nicht kooperierender Länder entfernt. Die Regelungen sind im Wandel; bitte beachten Sie die neuesten Bekanntmachungen der samoaischen Behörden.
| Häufige Unternehmensformen | Internationale Gesellschaft (International Company). |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | Einkünfte aus dem Ausland unterliegen einem effektiven Steuersatz von 0 %; ab 2028 wird auf ein territorial basiertes System umgestellt (Standardsteuersatz für inländische Einkünfte). |
| Gründungskosten (übersichtlich) | ca. 500–1.500 US$ |
| Jährliche Erhaltung | Jahresgebühr, registrierter Bevollmächtigter, registrierte Adresse. |
| Substanz-/Deklarationsanforderungen | UBO, CRS; reine Holdinggesellschaften unterliegen in der Regel keinen eigenständigen Substanzanforderungen; das Territorialprinzip wird eingeführt |
| Geeigneter Zweck | Holding, Vermögensverwaltung |
| Bankkontoeröffnung | Die Kontoeröffnung im Ausland wird strenger und erfordert umfassende KYC. |
| Aktuelle Änderungen | Steuerreform 2026: Die vollständige Steuerbefreiung für internationale Unternehmen wird ab 2028 aufgehoben und es wird ein territorialer Ansatz eingeführt; 2026 Entfernung von der EU-Liste. |
Wichtige Überlegungen
- Das Steuerbefreiungssystem wird ab 2028 auf ein territorial basiertes System umgestellt; bestehende Strukturen sollten hinsichtlich der Übergangsauswirkungen im Voraus bewertet werden.
- Obwohl es keine spezifischen wirtschaftlichen Substanzanforderungen für reine Holdinggesellschaften gibt, müssen dennoch die Anforderungen an UBO und den Informationsaustausch erfüllt werden.
- Die CFC-/Substanzbesteuerungsregeln des Heimatlandes können weiterhin gelten; es sollte nicht als vollständige Steuerbefreiung betrachtet werden.
Allgemeiner Prozess
- Ein internationales Unternehmen über einen lizenzierten registrierten Vertreter gründen.
- UBO registrieren und Vorstand ernennen.
- Ein Bankkonto eröffnen und die KYC-Dokumente bereitstellen.
- Die Übergangsregelungen für die Territorialbesteuerung beachten und jährlich die Gebühren aufrechterhalten.
Häufige Fragen
Genießt die internationale Gesellschaft in Samoa weiterhin Steuerbefreiungen?
Derzeit beträgt der effektive Steuersatz für ausländische Einkünfte 0%, jedoch wird gemäß der Gesetzesänderung von 2026 die vollständige Steuerbefreiung für internationale Unternehmen ab 2028 aufgehoben und ein Territorialsteuersystem eingeführt. Vor der Gründung sollten Übergangsregelungen überprüft werden.
Steht Samoa noch auf der EU-Schwarzen Liste?
Samoa wurde am 2. Februar 2026 von der EU-Liste nicht kooperierender Steuerhoheiten entfernt, jedoch können sich die Liste und die Regelungen erneut ändern; bitte beachten Sie die offiziellen Bekanntmachungen.
Offizielle Quellen:Samoa International Finance Authority (SIFA) · Datendatum:2026-06。Diese Seite bietet eine neutrale Zusammenstellung öffentlicher Informationen, dient nur zur Referenz und ist nichtSteuern/RechtEmpfehlung; die Programme basieren auf den neuesten offiziellen Bekanntmachungen.